1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG, abgeschlossen werden. Im Einzelfall ausgehandelte und schriftlich festgelegte Bedingungen gelten vorrangig.
1) Der Abschluss des Vertrags verpflichtet die Vertragspartner zu seiner Erfüllung. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter oder Nutzer und bestellt er für diese oder einen von ihnen, so haftet er als Auftraggeber, wenn derjenige Dritte, für den er bestellt hat, die Bestellung nicht schriftlich bestätigt. Bei Verzug und Unmöglichkeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus diesen AGB oder einzel-vertraglich nichts anderes ergibt.
2) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
3) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate.
4) Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
1) Die für die Leistungen der GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden entsprechend anzupassen.
2) Die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG KG ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis im Nachhinein angemessen, maximal um 10 %, anzuheben, wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als ein Jahr liegt und sich der von der GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis zumindest um den gleichen Betrag erhöht hat.
3) Die Preise können von der GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
4) Die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG ist sowohl bei Vertragsschluss als auch danach berechtigt, eine Vorauszahlung und eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Als angemessen gelten mindestens 50% des vereinbarten Leistungspreises.
5) Hat der Vertragspartner keinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland, so kann die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG jedenfalls zumindest eine Sicherheitsleistung in voller Höhe des Preises verlangen.
6) Forderungen der GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG KG sind innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens vier Wochen nach Leistungserbringung durch die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7) Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen werden spätestens sechs Wochen vor vereinbartem Beginn der Leistungserbringung durch die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG fällig. Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen der GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von € 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeitraum in Anspruch genommen, der eine Woche übersteigt, so ist die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG berechtigt, aufgelaufene Beträge durch Zwischenrechnungen fällig zu stellen. Jede Rechnung der GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG ist bei Vorlage sofort in bar und ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug bezüglich auch nur eines Rechnungsbetrags ist das Hotel zur Kündigung aller bestehenden Verträge und zur Einstellung aller weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden berechtigt; das gilt auch für Vorleistungen des Hotels. Der Vertragspartner hat an fälligen Forderungen des Hotels kein Zurückbehaltungsrecht. Er kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Hotels nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Hinweis auf eine Kostenübernahme gegenüber der GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG bedarf des Nachweises in schriftlicher Form.
1) Abbestellung und Änderungen der ursprünglichen Reservierung von Hotelzimmern und Logisnächten sind für den Gast bzw. den Besteller kostenfrei nur unter Ein-haltung bestimmter Fristen möglich. Sie können dem jeweiligen Reservierungsangebot bzw. der verbindlichen Reservierungsbestätigung entnommen werden. Für einen Rücktritt durch den Vertragspartner wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung durch die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei vorzeitiger Abreise werden 80% Stornokosten für den restlichen Aufenthalt berechnet.
2) Will sich eine Vertragspartei nach dem Zustandekommen eines Vertrags ganz oder teilweise von diesem Vertrag lösen, so setzt dies im Übrigen grundsätzlich die schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei zur Auflösung des Vertrags voraus.
3) Stimmt die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG einer vom Vertragspartner begehrten vollständigen oder teilweisen Vertragsaufhebung nicht zu, erklärt der Vertragspartner aber gleichwohl, die vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nehmen zu wollen, so bleibt die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
4) Die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart.
5) Als Betrag der ersparten Aufwendungen gelten pauschal 20% des vereinbarten Leistungspreises, wobei es beiden Vertragsparteien offen steht, einen wesentlich abweichenden Betrag nachzuweisen.
6) Des Weiteren muss sich die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG anrechnen lassen, was sie infolge einer anderweitigen Verwendung ihrer Leistung erwirbt. Die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, die Leistung wieder auf übliche Weise im Rahmen ihres gesamten Leistungsangebots anzubieten, sie darf aber ihre sonstigen Leistungen vorrangig vermitteln.
1) Durch die Vereinbarung einer Option erwirbt der Vertragspartner für die vereinbarte Optionszeit das Recht, die optionierten Leistungen vorrangig vor Dritten verbindlich zu buchen.
2) Werden die optionierten Leistungen von einem Dritten nachgefragt, so kann die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG den Vertragspartner zur verbindlichen Bestellung der optionierten Leistung auffordern.
3) Das Optionsrecht erlischt, wenn der Vertragspartner daraufhin nicht unverzüglich erklärt, die optionierten Leistungen verbindlich zu bestellen.
4) Ferner ist die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. hinsichtlich des Nutzungszwecks oder der Identität des Vertragspartners oder Gastes, gebucht werden, oder die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG in der Öffentlichkeit gefährden kann.
1) Die Überlassung von Zimmern erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken und ausschließlich an den Vertragspartner oder den Gast. Ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG ist es dem Vertragspartner und dem Gast untersagt, Zimmer an andere Personen weiter zu überlassen oder zu anderen als Beherbergungszwecken zu nutzen. Die Erlaubnisversagung berechtigt nicht zur Kündigung.
2) Bei Anreisen nach 22.00 Uhr ist der Gast verpflichtet sich rechtzeitig im Hotel zu melden, um Ihm den Code für den Nachttresor übermitteln zu können. Erfolgt bis 22.00 Uhr keine Rückmeldung durch den Gast, erlischt der Anspruch auf Bereitstellung des Zimmers. Diese Regelung gilt insbesondere für Buchungen über Hotelportale, da dem Hotel keinerlei Kontaktdaten des Gastes zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für die Bereithaltung des Zimmers werden dem Vertragspartner zu 100 % in Rechnung gestellt.
3) Der Vertragspartner bzw. der Gast erwerben keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer und kein Mitspracherecht im Hinblick auf die Belegung der sonstigen Hotelzimmer und Räumlichkeiten.
4) Reservierte Zimmer werden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung gestellt. Auf eine frühere Bereitstellung haben der Vertragspartner bzw. der Gast keinen Anspruch, es sei denn, die Zimmer werden einschließlich des vorangehenden Tages reserviert.
5) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
1) Gegenstände und Materialien, die in für Vertragspartner zugänglichen Räumen und in Veranstaltungsräumen des Hotels hinterlassen werden, gelten als nicht eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden.
2) Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld müssen bei der Rezeption verwahrt werden. Haftung für den Verlust von Wertgegenständen wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld übernimmt das Hotel nur in Fällen, in denen zu diesem Zweck ein gesonderter Verwahrungsvertrag abgeschlossen ist und nur nach Maßgabe eines solchen Vertrags.
3) Der Haftungsumfang des Hotels für eingebrachte Gegenstände ist in jedem Fall außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf höchstens Euro 1.500,00 beschränkt. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände übernimmt das Hotel keinerlei Haftung.
4) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
5) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr, insb. auch im Fall von Wechsel- oder Scheckstreitigkeiten, der Sitz GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG. Im Übrigen ist in den Grenzen des § 40 ZPO der Sitz der Hotel GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Abschluss des Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Auslandverlegt oder sein Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder zu einem späteren Zeitpunkt werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Hinweise zum Datenschutz: Wir weisen darauf hin, dass die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten speichert. Diese Daten werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Des Weiteren verwenden wir Ihren Namen, Ihre Adresse und ggf. Ihre E-Mail-Adresse, um Ihnen interessante Informationen über unser Leistungsangebot zukommen zu lassen. Selbstverständlich werden wir dies unterlassen, wenn Sie dieser Nutzung Ihrer Daten widersprechen. Die strenge Vertraulichkeit aller persönlichen Daten hat für die GIDEON Hotel u. Appartements GmbH & Co. KG höchsten Stellenwert.
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